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Neues Verpackungsgesetz: IPV-Mitglieder unterstützen ihre Kunden

Am 01.01.2019 tritt es in Kraft: Das neue Verpackungsgesetz betrifft alle, die mit Ware befüllte Verpackungen in Umlauf bringen. Ziel des Gesetzes ist es im Wesentlichen, mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln und die Recyclingquoten zu erhöhen. Es gilt das Gesetz der erweiterten Produktverantwortung. Das bedeutet, dass im Prinzip jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, auch für ihre Rücknahme und Verwertung verantwortlich ist.

Jeder Hersteller eines verpackten Produkts welches beim privaten Endverbraucher landet, muss die dafür verwendete Verpackung bei einem dualen System lizenzieren und sich in einem neu eingerichteten Register namens „Lucid“ bei der Zentralen Stelle anmelden. „Lucid“ ist seit dem 06.09.2018 online. Der Gesetzgeber möchte mit der Zentralen Stelle kontrollieren, ob die Hersteller ihre Verpackungsmengen gesetzeskonform für das Recycling angemeldet haben.

Der Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V. (IPV) bietet hierzu umfassende Hilfestellung und Informationen an. Die Mitgliedsunternehmen übernehmen häufig für ihre Kunden (u.a. Metzgereien, Bäckereien…) die Registrierung für Serviceverpackungen. Der Vorlieferant entlastet die oft kleineren Kunden damit von der Registrierung und der Datenmeldungen an die Zentrale Stelle sowie an ein Duales System. Auf seiner Website (www.ipv-verpackung.de) bietet der IPV unter anderem ein Merkblatt zum Verpackungsgesetz an.

Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem neuen Verpackungsgesetz die Recyclingquoten vom 1. Januar 2019 an deutlich zu erhöhen: Für Papier/Pappe/Karton von bisher 70 auf 85 % und für Kunststoffe von 60 auf 90 % (davon 65 % werkstofflich, vorher 36%).

„Die Erhöhung der Recyclingquote vor dem Hintergrund, bei der Entwicklung des Produkts bereits die Verwertung nach Gebrauch zu berücksichtigen, sehen wir selbstverständlich als überaus positiven Ansatz“, sagt Klaus Jahn, Vorstandssprecher des IPV. „Wir begrüßen auch die Stärkung des Wettbewerbs in der Kreislauf-wirtschaft. Gleichwohl warnen wir vor einer überzogenen Bürokratie, die besonders für kleinere und mittelständische Unternehmen unserer Branche nur schwer umzusetzen ist“.

Pressemitteilung: Neues Verpackungsgesetz: IPV-Mitglieder unterstützen ihre Kunden
IPV-Merkblatt Verpackungsgesetz